Rapper wegen Terrorismusunterstützung angeklagt
Matyáš Moska · 3. September 2025

Nachrichtenbericht: Ein tschechischer Rapper wurde wegen Unterstützung und Förderung von Terrorismus nach § 312e des Strafgesetzbuchs angeklagt, weil in einem Musikvideo ein Tattoo von Osama bin Laden zu sehen war. Ein Anwalt erklärte, dass solche Darstellungen als Lobpreisung der Handlungen eines Terroristen ausgelegt werden können.
Er betonte, dass die Strafbarkeit vom Kontext und der Absicht abhängt; es reicht nicht aus, dass das Tattoo zu sehen ist. Der muslimische Glaube des Rappers ist kein erschwerender Umstand, zeigt jedoch das Bewusstsein, wer Bin Laden war. Der Anwalt wies darauf hin, dass Staatsanwälte dieselbe Vorschrift oft für Social-Media-Kommentare nutzen, die Terroranschläge verherrlichen, und dass die Darstellung im Video mit dem Argument verteidigt werden könnte, es fördere keine terroristische Aktivität.
