In mehreren Staaten tätige organisierte Gruppe (Drogendelikte)
Matyáš Moska · 15. Dezember 2024

Gerichte definieren eine organisierte Gruppe als mindestens drei Personen, die Aufgaben aufteilen und ihre Handlungen koordinieren. Die Mitgliedschaft muss nicht formell sein; informelle Zusammenarbeit reicht aus.
Wenn die Gruppe ihre Drogenverteilungsaktivitäten in zwei oder mehr Ländern ausübt, gilt sie als in mehreren Staaten tätig. Auch wenn Drogen in einem Land vertrieben und Kuriere in einem anderen organisiert werden, ist das Qualifikationsmerkmal erfüllt.
