Identität der Tat
Matyáš Moska · 28. November 2025

Entscheidung des Obersten Gerichts 8 Tdo 771/2020 (14. Oktober 2020): Die Identität der Tat im Strafverfahren bleibt gewahrt, wenn zumindest die Identität entweder der Handlung oder der Folge erhalten bleibt. Das Gericht ist durch die Anklage nur insoweit gebunden, welche Tat es aburteilt; es ist nicht an den Wortlaut oder die rechtliche Qualifikation der Anklageschrift gebunden.
Änderungen in Umständen, die die Tat lediglich individualisieren (Zeit, Ort, Begehungsweise, Vorsatzform, Ausmaß der Folge oder Motiv), berühren die Identität nicht. Daher bleibt die Identität der Tat gewahrt, auch wenn sich das Verhalten des Angeklagten in Details ändert, solange die wesentliche Handlung oder Folge dieselbe bleibt.
