Facebook-Hacking als Straftat

Matyáš Moska · 8. Januar 2026

Facebook-Hacking als Straftat

Entscheidung des Obersten Gerichts 3 Tdo 74/2023: Unbefugter Zugriff auf ein Computersystem (Hacking) bedeutet, ohne Zustimmung des Eigentümers oder Rechteinhabers auf ein Computersystem zuzugreifen und dabei die Kontrolle über das System zu erlangen. Ein Computersystem umfasst Geräte oder verbundene Einrichtungen (einschließlich Peripheriegeräte), die digitale Daten automatisch verarbeiten.

§ 230 Abs. 1 StGB schützt die Vertraulichkeit von Computerdaten und -systemen; § 230 Abs. 2 schützt primär deren Integrität und Verfügbarkeit. Die unbefugte Nutzung gespeicherter Daten – „Computerspionage“ – ist strafbar, auch wenn kein Schaden oder Vorteil entsteht. Im konkreten Fall meldete sich der Angeklagte wiederholt mit seiner Telefonnummer in ein privates Facebook-Konto ein, rief Nachrichten, Beiträge und Fotos ab und konfrontierte das Opfer mit privaten Informationen. Das Gericht entschied, dass dies ihre Privatsphäre verletzte und unbefugten Zugriff darstellte.