Eigenversorgung, Anbau von Cannabis und Herstellung von Marihuana/THC
Martin Murad · 1. Oktober 2024

Beschluss des Obersten Gerichts (11 Tdo 840/2023): Der bloße Anbau von Cannabis (auch im Innenbereich) gilt nicht als Herstellung einer Suchtgiftsubstanz. Herstellung liegt erst vor, wenn Cannabis-Pflanzen geerntet und zu getrocknetem Marihuana oder Tetrahydrocannabinol (THC) verarbeitet werden. Anbau ohne Ernte stellt eine Vorbereitung oder einen Versuch dar.
In dem geprüften Fall stellte die Polizei 34 ausgewachsene Pflanzen, 57 Setzlinge und Ausrüstung zum Anbau und Trocknen von Cannabis sicher. Das Gericht gelangte zu dem Schluss, dass das Verhalten des Täters einen versuchten illegalen Anbau von Marihuana und THC sowie die vollendete Straftat des unerlaubten Anbaus darstellte. Beweise wie elektrische Anzuchtlampen, Ventilatoren und Luftentfeuchter stützten die Schlussfolgerung, dass die Pflanzen zur Drogenherstellung bestimmt waren.
