Ausbeutung von Prostitution durch eine andere Person
Martin Murad · 20. Dezember 2024

Entscheidung des Obersten Gerichts (6 Tz 26/77): Für den Tatbestand der Zuhälterei muss der Täter von der Sexarbeiterin keine Zahlung ausdrücklich verlangen; die wiederholte Annahme von Zahlungen für die Ermöglichung der Prostitution reicht aus.
Das Gesetz behandelt ein solches Verhalten als Ausbeutung, auch wenn die Zahlung freiwillig erfolgt.
